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Die Reform umfasst auch Änderungen beim Verfahren zur Erlangung oder Verlängerung eines Führerscheins. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wollen medizinische Untersuchungen, darunter augenärztliche und kardiovaskuläre Untersuchungen, einführen, um zu bestätigen, dass die Fahrer die notwendige körperliche Eignung für sicheres Fahren besitzen.

Doch auch hier behalten die Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum. Sie können entscheiden, diese ärztliche Untersuchung durch ein Selbstbeurteilungssystem oder andere national festgelegte Beurteilungsmethoden zu ersetzen. In der Praxis wird die ärztliche Untersuchung daher in Europa nicht systematisch verpflichtend sein.

Die Fahrprüfung selbst wird voraussichtlich anspruchsvoller. Die Kandidaten werden künftig anhand neuer Aspekte im Zusammenhang mit der Entwicklung moderner Fahrtechniken beurteilt. Zusätzliche Fragen und Übungen umfassen Themen wie die Gefahren des toten Winkels, die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen, das sichere Öffnen von Autotüren zur Vermeidung von Kollisionen mit Radfahrern und die Risiken der Ablenkung durch die Handynutzung.

Die europäischen Behörden wollen auch das Bewusstsein der am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer schärfen. Schulungsprogramme müssen die Risiken für Fußgänger, Kinder, Radfahrer sowie Nutzer von Rollern und anderen Fortbewegungsmitteln stärker in den Fokus rücken.

Sanktionen gelten auch im Ausland
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft im Ausland begangene Straftaten. Bislang konnten einige Fahrer einer Bestrafung entgehen, indem sie eine Straftat in einem anderen europäischen Land begingen.

Die Mitgliedstaaten müssen nun den Informationsaustausch verbessern, um diese Form der Straflosigkeit zu bekämpfen. Begeht ein Fahrer in einem anderen EU-Land eine schwere Straftat, kann dies automatisch den Behörden gemeldet werden, die seinen Führerschein ausgestellt haben.

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Die nationalen Behörden müssen Entscheidungen über die schwerwiegendsten Sanktionen schnell austauschen, beispielsweise über das Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss, die Beteiligung an einem tödlichen Unfall oder sehr schwere Geschwindigkeitsübertretungen – zum Beispiel eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h.

Die neuen Bestimmungen erlauben es auch 17-Jährigen, einen Führerschein zu erwerben, allerdings dürfen sie bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur unter der Aufsicht eines erfahrenen Erwachsenen fahren, und zwar im Rahmen ihrer Fahrausbildung.

Schließlich eröffnet die Reform auch mehr Möglichkeiten im professionellen Transportsektor. Junge Erwachsene ab 18 Jahren können nun die Prüfung für den Lkw-Führerschein der Klasse C ablegen, während die Busführerscheinprüfung (Klasse D) ab 21 Jahren möglich ist, sofern ein entsprechender Berufsqualifikationsnachweis vorliegt.

Letztlich zielt diese europäische Reform darauf ab, die Führerscheinbestimmungen in der Europäischen Union schrittweise zu harmonisieren. Auch wenn einige Maßnahmen weiterhin von Land zu Land variieren werden, müssen sich die Autofahrer in den kommenden Jahren an ein moderneres System mit einem stärkeren Fokus auf Verkehrssicherheit anpassen.

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